23.11.2023
Mit Betroffenen reden

(PM EKM/rb). Mit Maßnahmen der Intervention, Aufarbeitung und Prävention widmet sich die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) dem Schutz vor sexualisierter Gewalt. Nachdem Betroffene bereits den Eröffnungsgottesdienst zur Tagung der Landessynode in Erfurt mitgestaltet hatten und Landesbischof Friedrich Kramer in seinem Bericht auf das Thema eingegangen war, wurden heute in einem „Bericht der Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ Erfahrungen von Betroffenen geschildert sowie Recherche-Ergebnisse vorgestellt.

„Es geht um den Schutz der Betroffenen, um die Anerkennung ihres Leids, um das Unrecht, was ihnen widerfahren ist, und darum, sexualisierte Gewalt in unserer Kirche mit Aufklärung und Schutzkonzepten zu verhindern. Es geht darum, uns mit unserer eigenen Haltung zum Thema sexualisierte Gewalt auseinanderzusetzen und das Thema Nähe und Distanz kritisch zu hinterfragen“, begründete Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge in ihrem Bericht die Maßnahmen der Landeskirche. „Das geht nur zusammen mit den Betroffenen“, betonte sie.

Herfurth-Rogge informierte über die Zuarbeit der EKM für die deutschlandweite ForuM-Studie zur Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs im Bereich der evangelischen Kirche. Bei der Auswertung von 5.500 Personalakten von Pfarrpersonen aus den Jahren 1946 bis 2020 seien insgesamt 49 Beschuldigte und 125 Betroffene ermittelt worden. Dies sei aber nur das Hellfeld sexualisierter Gewalt, „es ist davon auszugehen, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist“, betonte die Pfarrerin.

In der vor zwei Jahren eingerichteten Ansprechstelle seien in diesem Jahr bisher 13 Meldungen eingegangen, davon sechs Meldungen bezogen auf Jugendarbeit, eine Meldung im Kontext Kirchenmusik (mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen) und fünf Meldungen als sogenannte „Altfälle“ – diese seien „leider“, so Herfurth-Rogge, strafrechtlich nicht mehr relevant. Eine Meldung betreffe einen Mitarbeitenden aus einer anderen Landeskirche.

Mit Beginn der ersten Anerkennungsleistung der Landeskirche im Jahr 2013 seien an 20 Personen Leistungen ausgezahlt worden. Ein Unabhängiges Entscheidungsgremium habe über diese Fälle entschieden.

„Aufarbeitung ist mehr als eine Zuarbeit für eine wissenschaftliche Untersuchung“, sagte Herfurth-Rogge. Sie habe auch eine persönliche Seite, wenn sich betroffene Frauen und Männer mit ihrem Leid auseinandersetzen. Und Aufarbeitung müsse auch in dem System erfolgen, in dem Gewalt stattgefunden hat. „Verantwortliche in Gemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen müssen sich kritisch fragen: Wie konnte es dazu kommen? Welche Faktoren haben sexuelle Gewalt befördert? Und wie können wir diese abstellen?“, betonte die Beauftragte. Aufarbeitung sei aus eigener Kraft und mit eigenen Mitarbeitenden nicht zu leisten, sie brauche Unabhängigkeit. Nachdem im Dezember eine Vereinbarung zwischen der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung und der EKD als Vertreterin der Landeskirchen unterzeichnet worden sei, werde die EKM zusammen mit der Diakonie Mitteldeutschland eine unabhängige Aufarbeitungskommission berufen.

Zur Prävention berichtete sie, dass nach Beginn der Ausbildung von Trainerinnen und Trainern im Jahr 2013 der inzwischen etablierte Präventionskurs für alle hauptamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchenkreisen seit 2016 verbindlich sei. Inzwischen gebe es Anfragen nach Auffrischungsangeboten. Sie informierte, dass sich Betroffene sowie Mitarbeitende, die Gewalt beobachten oder vermuten, seit dem 1. Oktober bei einer Gemeinsamen Meldestelle der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland, der Landeskirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland beraten und unterstützen lassen können. Zudem gibt es ab Januar 2024 zwei Mitarbeiterinnen für die Präventionsarbeit vor Ort und das Erstellen von Schutzkonzepten für Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen.

Sehr wichtig empfand die Beauftragte ein erstes Treffen von 13 betroffenen Frauen und Männern im Mai dieses Jahres. Diese Treffen seien weiterhin geplant.

Hintergrund:

Die EKM verfolgt die Aufarbeitung sowie Prävention von sexuellem Missbrauch konsequent und strukturiert. So wurde bereits 2013 (als eine der ersten Gliedkirchen der EKD) ein „Unabhängiges Entscheidungsgremium für ergänzende Hilfeleistungen für Opfer sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche“ einberufen. Betroffene erhalten angesichts des erfahrenen Leides eine finanzielle Unterstützung und es gibt ein umfangreiches Präventions-Konzept. Am 18. April 2021 wurde durch die Landessynode das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Seit zwei Jahren gibt es die Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Ergebnisse der ForuM-Studie werden Januar 2024 in Hannover vorgestellt. Danach wird sich die EKM intensiv mit den Ergebnissen beschäftigen und einen Aufarbeitungsprozess beginnen.