Im Abstand von 6 Jahren findet in allen Kirchengemeinden die Wahl der Gemeindekirchenräte statt. Die von der Gemeinde gewählten Kirchenältesten sind gemäß der Verfassung unserer Kirche verantwortlich für die Arbeit ihrer jeweiligen Kirchengemeinde.
Aus den Gemeindekirchenräten eines Wahlbezirkes werden Gemeindeglieder in die Kreissynode entsandt, die ebenfalls alle 6 Jahre neu gebildet wird. Auf diese Weise gelangen über die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder in die Synode. Ebenso haben die hauptamtlichen Mitarbeiter das Recht, Vertreter in die Synode zu entsenden. Darüber hinaus werden einzelne Mitglieder wie z.B. Jugendsynodale in die Synode berufen.
Derzeit besteht die Synode des Kirchenkreises Arnstadt-Ilmenau aus 37 stimmberechtigten Mitgliedern. Die Synode wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung aus den Reihen ihrer Mitglieder den Präses (d.h. Vorsitzenden) und seine Stellvertreter. Außerdem werden Ausschüsse mit verschiedenen Arbeitsschwerpunkten gebildet.
Die Synode tagt mindestens zweimal im Jahr. Sie trifft alle nötigen Grundsatzentscheidungen, die die Entwicklung eines Kirchenkreises betreffen, wie zum Beispiel die Haushalts- und Stellenplanung oder die Jahresrechnung des Kirchenkreises.
Präses: Christel Löbner (Ilmenau-Roda)
Fon: 0160-97443720
praeses@kirche-arnstadt-ilmenau.de
1. Stellvertreter: Andreas Beyersdorf
2. Stellvertreter: Pfr. Christian Rämisch
Eine Übersicht über die Aussschüsse der Kreissynode finden Sie im Download-Bereich.
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- ausschusse-kk - ( 03.03.2022 / 55 KB)